Hinweisgeber


Die ORLEN Deutschland GmbH verpflichtet sich zu einer rechtmäßigen, transparenten und ethisch verantwortungsvollen Geschäftstätigkeit. Um sicherzustellen, dass mögliche Verstöße unabhängig und vertraulich geprüft werden können, steht Ihnen diese Meldestelle zur Verfügung.

Über diese Meldestelle können Sie Verstöße gegen Rechtsvorschriften oder unternehmensinterne Regelungen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der ORLEN Deutschland GmbH melden. Dies umfasst insbesondere, jedoch nicht abschließend:

  1. Verstöße gegen Wettbewerbs- oder Kartellrecht;
  2. Verstöße gegen Umweltvorschriften;
  3. Verstöße gegen Steuer-, Rechnungslegungs- oder Buchführungsvorschriften;
  4. Korruption;
  5. Sonstige erhebliche Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien.

Sie haben die Möglichkeit ihre Meldung namentlich oder anonym abzugeben. In beiden Fällen sind Sie gemäß der Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes geschützt. Dies gilt sowohl für Ihre Identität als auch für die Vertraulichkeit Ihrer Aussagen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Die ORLEN Deutschland GmbH erhält lediglich den von Ihnen eingegebenen Text und die angehängten Dateien. Es erfolgt keine Speicherung von Informationen, wie z.B. Namen oder IP-Adressen in Datenbanken.

Sofern Ihre Meldung mit Angaben zur Identität erfolgt, erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung des Einganges ihrer Meldung und innerhalb von 3 Monaten eine inhaltliche Rückmeldung über ergriffene Maßnahmen.



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Zusätzliche Information:
  • - Die maximale Anzahl von Anhängen: 1
  • - Die Größe der Anlage darf nicht größer sein als 10 MB
  • - Die zulässigen Dateierweiterungen für den Anhang sind:
    PDF, PNG, JPG, JPEG, GIF, DOC, DOCX, BMP, ODT, HEIC
  • - Erlaubte Zeichen im Dateinamen:
    - Groß- und Kleinbuchstaben, ohne deutsche diakritische Zeichen
    - Ziffern
    - Leerzeichen
    - Sonderzeichen, z. B. _.-()[]

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Prüfung Ihrer Meldung und etwaige Rückfragen zum gemeldeten Vorgang verwendet. Informationen zu Ihrem Hinweis erhält zunächst nur der Compliance Officer zum Zweck der Durchführung einer Vorprüfung, ob und welche Maßnahmen aufgrund der Meldung zu ergreifen sind. Eine Offenlegung Ihrer Identität kann nur erfolgen, wenn dies nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, beispielsweise wenn Strafverfolgungsbehörden auf Basis Ihres Hinweises tätig werden und Informationen zu Ihrer Person, beispielsweise als Zeuge, anfordern; wenn eine gerichtliche Entscheidung dies anordnet; wenn die Weitergabe Ihrer Identität für Folgemaßnahmen erforderlich ist, beispielsweise für Rückfragen oder zur Klärung des Sachverhalts; wenn Sie eingewilligt haben. Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist § 26 BDSG sowie Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO, soweit wir damit eine gesetzliche Verpflichtung erfüllen. [weitere Datenschutzhinweise] Ihre Daten werden unverzüglich nach Abschluss des Verfahrens wieder gelöscht, soweit sie nicht beispielsweise für Folgeverfahren benötigt werden

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